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Loi Jean-Brun 2026: vollständiger Leitfaden zum Status des privaten Vermieters

Berater und Investor vor einem Neubau in einer angespannten Wohngegend

Der Status des Privatvermieters, häufig als Jean-Brun-Regelung bezeichnet, ist ein Rahmen für Neubau-Vermietungsinvestitionen, der seit 2026 gilt. Seine Logik beruht auf der Abschreibung eines Teils des Immobilienwerts im Gegenzug für eine Vermietung zu begrenzten Mieten. Im Folgenden wird die Funktionsweise im Einzelnen dargestellt.

Die Jean-Brun-Regelung ist ein neuer Rahmen. Sie ist kein "Nachfolger des Pinel" und funktioniert nicht auf die gleiche Weise: Sie beruht auf der Abschreibung und nicht auf einer direkten Steuerermäßigung.

Kurz gefasst

Der Status des Privatvermieters ermöglicht es, einen Teil des Werts einer Neubauimmobilie steuerlich abzuschreiben, wodurch sich das zu versteuernde Ergebnis der Vermietungstätigkeit verringert. Er wird in der Regel über eine SCI mit Einkommensteuerbesteuerung gehalten und setzt eine regulierte Vermietung voraus (Mieten und Einkommen sind begrenzt).

Für wen?

Er richtet sich an Investoren, die Mieteinkünfte bei Neubauten steuerlich optimieren und in einem abschreibungsfähigen Rahmen ein Mietvermögen aufbauen möchten, und dabei eine Vermietungsverpflichtung eingehen.

Der Abschreibungsmechanismus

Der Kern der Regelung ist die Abschreibung:

  • Abschreibung auf eine Bemessungsgrundlage von 80 % des Immobilienwerts.
  • Ein Satz, der vom gewählten Mietniveau abhängt:
    • Mittleres Segment → 3,5 %
    • Sozial → 4,5 %
    • Stark sozial → 5,5 %
  • Abschreibungsobergrenzen je Steuerhaushalt: 8 000 € / 10 000 € / 12 000 € je nach Niveau.
  • Ein anrechenbares Grundstücksdefizit bis zu 10 700 € pro Jahr.

Das gewählte Mietniveau bestimmt daher sowohl den Satz als auch die Obergrenze: Je sozialer die Miete, desto höher der Vorteil, aber desto stärker die mietrechtliche Bindung.

Die Voraussetzungen

  • Eine neue Immobilie / VEFA in einem Mehrfamilienhaus, vermietet als unmöblierte Wohnung.
  • Die Einhaltung von Miet- und Einkommensobergrenzen je nach gewähltem Niveau.
  • Eine Vermietungsverpflichtung.

Jean-Brun und LLI: ein Vereinbarkeitsrahmen

Ein Vereinbarkeitsrahmen erlaubt es, unter Bedingungen und über eine SCI mit Einkommensteuerbesteuerung die Vorteile des LLI (MwSt. von 10 %, ermäßigte Grundsteuer) mit der Abschreibung des Privatvermieterstatus zu verbinden. So lassen sich bei einer Neubauinvestition in einer angespannten Wohngegend mehrere steuerliche Hebel kombinieren. Die Förderfähigkeit und die Gestaltung hängen von Ihrer persönlichen Situation ab: Ein Gewinn wird vorab weder garantiert noch beziffert, und ein Berater prüft die Stimmigkeit des Gesamtkonzepts.

Worauf zu achten ist

  • Die Abschreibung (und keine direkte Steuerermäßigung) ist der Kern der Gestaltung: Sie erfordert eine laufende Buchführung.
  • Das Mietniveau bindet über die Laufzeit: Es sollte passend zur örtlichen Mietnachfrage gewählt werden.
  • Eine SCI mit Einkommensteuerbesteuerung ist in der Regel erforderlich: Eine rechtliche Begleitung wird empfohlen.

Fazit

Der Status des Privatvermieters ("Jean-Brun") setzt auf die Abschreibung als Motor der Gestaltung, mit einem je nach Mietniveau abgestuften Vorteil. Es ist ein technischer Rahmen, der mit Sorgfalt zu handhaben ist. Ein Berater JL HOME prüft vor jeder Verpflichtung Lage, SCI-Gestaltung und Stimmigkeit des Projekts.

Häufige Fragen

Ist die Jean-Brun-Regelung der Nachfolger des Pinel?
Nein. Der Status des Privatvermieters ("Jean-Brun") ist ein neuer Rahmen, der **seit 2026** gilt und auf der Abschreibung der Immobilie beruht. Er funktioniert nicht wie der Pinel, der auf einer Steuerermäßigung beruhte.
Wie funktioniert die Abschreibung beim Status des Privatvermieters?
Die Abschreibung erfolgt auf eine Bemessungsgrundlage von 80 % des Immobilienwerts, mit einem Satz je nach Mietniveau (3,5 % im mittleren Segment, 4,5 % im sozialen, 5,5 % im stark sozialen Bereich) und Obergrenzen je Steuerhaushalt (8 000 / 10 000 / 12 000 €). Ein Grundstücksdefizit ist bis zu 10 700 € pro Jahr anrechenbar.
Verändert das Mietniveau den Vorteil?
Ja: Das gewählte Mietniveau (mittleres, soziales oder stark soziales Segment) bestimmt sowohl den Abschreibungssatz als auch die Obergrenze. Je sozialer die Miete, desto höher der Vorteil, aber desto stärker die mietrechtliche Bindung.
Lassen sich Jean-Brun und LLI kombinieren?
Ein Vereinbarkeitsrahmen erlaubt es, unter Bedingungen und über eine SCI mit Einkommensteuerbesteuerung die Vorteile des LLI (MwSt. 10 %, ermäßigte Grundsteuer) mit der Abschreibung des Privatvermieterstatus zu verbinden. Die Gestaltung hängt von Ihrer Situation ab und wird im Einzelfall geprüft.
Welche Voraussetzungen gelten für den Status des Privatvermieters?
Eine neue Immobilie / VEFA in einem Mehrfamilienhaus, vermietet als unmöblierte Wohnung, die Einhaltung von Miet- und Einkommensobergrenzen je nach gewähltem Niveau sowie eine Vermietungsverpflichtung. Das Halten erfolgt in der Regel über eine SCI mit Einkommensteuerbesteuerung.

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